Berufs­bedingte Haut­erkrankungen

Handekzeme

Berufsbedingte Hauterkrankungen gibt es in vielen Branchen, wie zum Beispiel im Gesundheitsdienst, Friseurgewerbe, Reinigungsunternehmen und Metallbetrieben. Oft treten Handekzeme auf. Die Hautentzündungen nässen, bilden häufig Bläschen und sind durch Hautrisse sehr schmerzhaft. Risse bieten zudem ideale Eintrittspforten für Allergene und Schadstoffe. Ursache für Ekzeme ist oft der häufige Kontakt mit Flüssigkeiten und Reinigungsmitteln sowie das Arbeiten mit Handschuhen. Werden Ekzeme nicht behandelt, können sie chronisch werden. Sie können dann zur Arbeitsunfähigkeit oder sogar zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit führen. Die sichtbare Hauterkrankung kann zudem zu Scham und Ausgrenzungsangst bei den Betroffenen führen.

Behandlung bei Handekzemen

Die Lebensqualität der Betroffenen ist bei chronischen Formen des Handekzems stark beeinträchtigt. Zudem kann die Hauterkrankung zur Gefährdung oder zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Die Behandlung ist oft langwierig. Wichtig ist es, das Handekzem genau nach Ursachen, Erscheinungsbild und Schweregrad zu bestimmen. Die Therapie von berufsbedingten Hauterkrankungen erfordert ein dem Beruf angepasstes Behandlungs-, Hautschutz- und Pflegeprogramm. Besonders chronische, schwere Verläufe brauchen ein komplexes Behandlungskonzept. Hautpflege und Hautschutz sind wichtige Maßnahmen, aber auch eine systemische (innere) Therapie. Individuelle und arbeitsplatzbezogene Vorbeugemaßnahme sind hierbei hilfreich.

Abklärung bei Ihrem Hautarzt

Zunächst werden die Hautveränderungen untersucht. Es erfolgt ein Gespräch mit dem Patienten über mögliche Allergene im beruflichen Umfeld. Zur Diagnose stehen entsprechende Allergietests zur Verfügung. Besteht der Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung, benachrichtigen wir die zuständige Berufsgenossenschaft. Somit ist der Patient im Rahmen der Behandlungsmaßnahmen sowie für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert.

Allgemein zur Behandlung

Hauterkrankungen, wie Handekzeme und heller Hautkrebs, machen den größten Teil der gemeldeten Berufserkrankungen aus. Die Früherkennung ist die wichtigste Maßnahme, um möglichst rasch mit einer Therapie beginnen zu können.

Arbeitsbedingter Hautkrebs

Viele Erwerbstätige halten sich berufsmäßig viel im Freien auf (z. B. Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirt, Skilehrer). Sie sind über viele Jahre lange der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Bestimmte Hautkrebserkrankungen sind daher „arbeitsbedingt“ verursacht. Multiple „aktinische Keratosen“-Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms und das Plattenepithelkarzinom selbst können in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt werden. Andere Hautkrebsarten sind bisher nicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Aufnahme als Berufskrankheit erfasst.

Behandlung bei arbeitsbedingtem Hautkrebs

Durch die Arbeit im Freien sind die Betroffenen vermehrt der ultravioletten Strahlung der Sonne ausgesetzt. Dies ist der Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs, belegt ist dies beim Plattenepithelkarzinom und seiner Vorstufe, der aktinischen Keratose.
Werden helle Hauttumore früh erkannt und vollständig entfernt, haben Patienten eine sehr gute Prognose (Heilungsrate von 90 – 100 Prozent). Der Hautkrebs kann jedoch aggressiv und gewebezerstörend wachsen und auch Metastasen bilden, was die Behandlung erschweren kann.

Aktinische Keratosen können mit flüssigem Stickstoff entfernt werden. So kann einer weiteren Ausbreitung vorgebeugt werden. Oft sind bei den Betroffenen lebenslange vorbeugende, therapeutische und nachsorgende Maßnahmen erforderlich. Liegt eine Berufskrankheit vor, übernehmen die Unfallversicherungsträger die Kosten.

Mögliche Präventionsmaßnahmen bei der Arbeit im Freien sind z. B. langärmlige Kleidung, textiler Kopf- und Nackenschutz, Sonnenschutzmittel, Beschattungsmöglichkeiten und Arbeitszeitverlagerung.


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